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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15   

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https://dejure.org/2015,25958
OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15 (https://dejure.org/2015,25958)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2015 - 7 S 28.15 (https://dejure.org/2015,25958)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2015 - 7 S 28.15 (https://dejure.org/2015,25958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 44 Abs 1 S 2 BBG 2009, § 47 Abs 4 S 2 BBG 2009
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 Abs 1 S 1 BBG, § 44 Abs 1 S 2 BBG, § 47 Abs 4 S 2 BBG, § 123 VwGO
    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; maßgebliche Sachlage; Einbehalten der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung; Prüfungsmaßstab im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; offensichtliche Rechtswidrigkeit der Zurruhesetzung; rechtsmissbräuchliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 - juris Rn. 16 ff., siehe auch das Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 9) beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so dass erst danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 - juris Rn. 16 ff., siehe auch das Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 9) beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so dass erst danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15
    Ebenso wenig zeigt er Gründe auf, welche den von dem Verwaltungsgericht angewandten, auf § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG beruhenden und mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im Einklang stehenden (s. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.) Maßstab in Frage stellen könnten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2013 - 6 S 9.13

    Bundesbeamtin; Zurruhesetzung; (vorläufige) Einbehaltung der Dienstbezüge;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15
    Ebenso wenig zeigt er Gründe auf, welche den von dem Verwaltungsgericht angewandten, auf § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG beruhenden und mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im Einklang stehenden (s. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.) Maßstab in Frage stellen könnten.
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 7 S 28.15
    Ebenso wenig zeigt er Gründe auf, welche den von dem Verwaltungsgericht angewandten, auf § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG beruhenden und mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im Einklang stehenden (s. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 14 CE 15.971 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.) Maßstab in Frage stellen könnten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2019 - 4 S 24.19

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes zur Auszahlung der Dienstbezüge ohne

    Angesichts dessen kommt eine auf die Zahlung ungekürzter Dienstbezüge zielende einstweilige Anordnung (für möglich gehalten vom BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 C 26.89 - BVerwGE 88, 332 ; die Möglichkeit offen gelassen vom OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 - juris Rn. 7) allenfalls in Betracht, wenn die Zurruhesetzung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt oder die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen oder offensichtlich rechtswidrig ist (Koch, in: Plog/Wiedow, BBG, § 47 BBG [Stand: April 2017] Rn. 77, siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2015 - OVG 7 S 28.15 - juris Rn. 4 sowie anders dass., Beschluss vom 16. August 2013 - OVG 6 S 9.13 - juris Rn. 3).
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